Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Bundesautobahn A 281, FR BAB 1 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 78 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0, mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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