Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Bremen, auf der Oldenburger Straße, Fahrtrichtung einwärts überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 51 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandt.
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