Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der Bundesautobahn A 57, bei km 114,932, Richtungsfahrbahn Neuss die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 126 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messgerät PoliScan Speed, Film, Bild.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Stadt Köln übersandt.
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