Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl, auf der BAB 52, bei km 22,725, FR Haltern die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 114 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messgerät: Einseitensensor ESO ES3.0 mit Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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