Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuss, auf der Bundesautobahn A 66, in Höhe km 73,732, RF W die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 146 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 66 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Formular Anhörung

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