Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waiblingen-Hegnach, auf der L 1142, Neckarstraße, nach Einmündung Hauptstraße, Fahrtrichtung Remseck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-stationär-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 51 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Waiblingen
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