Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Ahlener Str., FR Hamm, Bereich Hausnr. 242 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Formular Anhörung
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