Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 168,7, in FR Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 73 km/h mit PoliScan Speed und Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörbogen

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