Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 48, bei km 25,980, in der Gemeinde Koblenz, FR Koblenz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage Vitronic Trailer mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 86 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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