Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, bei km 104,4, Spur 2, FR Hamburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 107 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandt.

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