Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Köln, auf der BAB 3, im Bereich von km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen um 44 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Radarmessung mit Messgerät TraffiStar S 330, Stationär, BAB ergab 144 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Formular Anhörung
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