Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bremen auf der Bundesautobahn A 1, bei km 104,26, FR Hamburg nicht eingehalten.
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Brückenmessverfahren, Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung

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