Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Köln, auf der A 3, bei km 0,900, RF Frankfurt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan M 1 HP, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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