Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Köln-Bilderstöckchen, Escher Straße ggü. Haus-Nr. 146, FR Geldernstraße um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt Gemessen wurden 47 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 stationär RAD2 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Vordruck Anhörung
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