Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Münster, auf der BAB 1, bei km 272,835, FR Bremen um 35 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 155 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Vordruck Anhörung
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