Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Paderborn, B 64, AB 47,2, Stat. 1,180, FR Höxter die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 98 km/h bei zulässigen 70 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Anhörungsbogen
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