Der erforderliche Abstand wurde in Oyten, auf der A 1, bei km 90,265, RF Bremen / Münster nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 24,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS – Messung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Vordruck Anhörung

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