In der Gemarkung Glüsingen, auf der A 1, bei km 14,4, Richtung Bremen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Foto 165 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörungsbogen
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