Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 27711 Osterholz-Scharmbeck, auf der Garlstedter Straße, K 46, Höhe Hs.Nr. 1 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 102 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Anhörung
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