Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Plettenberg-Brüninghausen, auf der B 236, FR Werdohl mit 42 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Das Geschwindigkeitsmessgerät dokumentierte mit Foto 72 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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