Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Quelkhorn, auf der Wilhelmshauser Straße, K 2, vor Schule, Richtung Quelkhorner Landstraße um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: LEIVTEC XV3 mit Bild 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Anhörung

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