Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Osterholz-Scharmbeck, auf der Osterholzer Straße, K 45, Höhe km 0,5
um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 mit Film, Bild 73 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Anhörung des Betroffenen
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.