Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Osterholz-Scharmbeck, auf der Osterholzer Straße, K 45, Höhe km 0,5
um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 mit Film, Bild 73 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Anhörung des Betroffenen

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