Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herne, auf der A 42, in FR Dortmund, bei km 47,680 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage ESO Einseitensensor 3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 135 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Herne übersandte Zeugenfragebogen

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