Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in St. Ingbert, auf der A 6, 300 m vor Abfahrt, Rtg. Saarbrücken. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Optisches Messverfahren mit Foto 108 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Anhörung

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