Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 70,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 35,50 m in Oyten, A 1, km 90.265, RF Bremen / Münster wurde bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Vordruck Anhörung
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