Bei einer Geschwindigkeit von 138 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65.00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Holtebüttel, A 27, km 38.500, FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Formular Anhörung
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