Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamm, auf der Zollstraße, FR Norden, Höhe Wehranlage wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandt.
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