Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 28790, Schwanewede-Leuchtenburg, Leuchtenburger Straße, K 1, Höhe Mühlenweg, Schulweg um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 68 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0 und Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Formular Anhörung
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