Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 28790, Schwanewede-Leuchtenburg, auf der Leuchtenburger Straße, K 1, Höhe Mühlenweg/ Schulweg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Bei der mit Einseitensensor ES3.0 durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 83 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Vordruck Anhörung
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