Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Borken, auf der Bundesstraße B 67, Abschn. 53, Höhe Unterführung Feldmark um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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