Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Luhdorf, außerorts, K 78, Richtung Luhdorf, Abschnitt 20, Station zw. 1,8 / 1,6 um 29 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Foto 99 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Zeugenfragebogen
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