Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Luhdorf, Radbrucher Str., Höhe Golfplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 82 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit Poliscan Speed mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Zeugenfragebogen

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