Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, Abschnitt 1090, Station 0,077die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 330 wurden 84 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Formular Anhörung

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