In in Dortmund, BAB 45, FR Oberhausen / Hannover, km 0.470wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 94 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandten Zeugenfragebogen
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