Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Güdingen, A 620, i.H. AS Güdingen, Rtg. Mannheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 ergab 116 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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