Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamm, Im Sundern, Fahrtrichtung Westen, Höhe Tor 7 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Hamm übersandt.
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