Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Homburg auf der A 8 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Das durchgeführte Lichtmessverfahren mit Poliscan FM1und Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 121 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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