Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Deutz, Deutzer Ring, Tangente , Auffahrt zur BAB 599, FR AK Gremberg  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 72 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

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