Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Marl, L 522, ca. 50m vor Auf-/Abfahrt BAB 43, FR Wuppertal um 20 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 70 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Zeugenfragebogen

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