Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nohfelden, Saarbrücker Straße, i. H. Anwesen 103, Rtg. Gonnesweiler die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Durch Messung mit PoliScan FM1 wurden 75 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarlandübersandte Vordruck Anhörung
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