Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 223, FR Süd, vor Ausfahrt OB_Grafenbusch wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 77 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Vitronic und Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.
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