Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, Mühlheimer Str. ggü. Kfz-Prüfstelle, FR Süd wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Formular Anhörung wurde von Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.
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