Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Perl, A 8, i. H. Notrufsäule, km 88,70, Rtg. Luxemburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 mit Foto ergab 129 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Formular Anhörung
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