Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Plettenberg-Brünnighausen, auf der B 236, FR Werdohl mit 37 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandt.

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