Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Recklinghausen, auf der BAB 43, km 42,187, FR Münster die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 122 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Zeugenfragebogen
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