Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rehlingen, auf der A 8, i.H. Parkplatz Niedmündung, Rtg. Merzig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensormessverfahren ES 3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 96 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Formular Anhörung
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