Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, A620, i.H. Gersweilerbrücke, Rtg. Saarlouis die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Lasermessverfahren- LEIVTEC XV 3 wurden 120 km/h mit Beweisfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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