Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Völklingen, A 620, ca.200 m vor Ausfahrt VK City, Rtg. Saarbrücken ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 119 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren mit Vitronic FM1, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.
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