Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 430060, L 515, Langelsheim, zw. Langelsheim, Kreuzungsbereich Palandsmühle / Bredelam, FR Langelsheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 84 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 350 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h. .
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Vordruck Anhörung
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