Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, Abschnitt 1090, Station 0,077 mit 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandt.

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